Kircheneintritt

Es gibt viele gute Gründe, Mitglied der evangelischen Kirche zu sein: Sie können Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Wer deshalb gerne (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden möchte, kann dies jederzeit werden.

Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie dazu bitte Kontakt zum Pfarramt auf. Unser Pfarrer verabredet sich dann mit Ihnen zu einem Taufgespräch und Sie vereinbaren einen Tauftermin. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die Kirche ein. Hier gibt es weitere Informationen zur Taufe.

Wenn Sie bereits getauft, aber aus der Kirche ausgetreten sind, müssen Sie für den Eintritt nicht noch einmal getauft werden. Die Taufe behält ihre Gültigkeit ein Leben lang.

Um wieder einzutreten, vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit unser Pfarrer. Sie benötigen für den Wiedereintritt Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren einstigen Kirchenaustritt.

Auf Wunsch können wir Ihren Wiedereintritt auch in einem Gottesdienst feiern, z.B. durch einen Segen oder eine Fürbitte. Besprechen Sie das einfach mit unser Pfarrer.

Kirchenübertritt
Wenn Sie bisher einer anderen christlichen Gemeinde angehören und nun evangelisch werden wollen, müssen Sie zunächst aus der Kirche oder Glaubensgemeinschaft austreten, der Sie bisher angehören. Wenden Sie sich dazu bitte an das für Sie zuständige Standesamt. Anschließend nehmen Sie Kontakt zu uns auf.